Was ist das Lastschriftverfahren?
Mit dem Lastschriftverfahren ermächtigst du ein Unternehmen, einen Verein oder eine Stiftung, einen bestimmten Betrag von deinem Bankkonto abzubuchen, entweder einmalig oder regelmäßig automatisch. Für Organisationen ist dies ideal, da die Einnahmen ohne Aufwand für Rechnungen und Mahnungen eingehen. Der Schuldner muss sich nach Erteilung der Einzugsermächtigung nicht weiter darum kümmern.
Das möchte ich auch für meine Kunden!
Einzugsermächtigung
Eine Einzugsermächtigung für Lastschriften kann sowohl schriftlich als auch telefonisch erteilt werden. Bei telefonischen Einzugsermächtigungen gilt, dass die Organisation nur bestehende Kunden kontaktieren darf oder dass die Anfrage zur Lastschrift vom Kontoinhaber selbst stammen muss. Darüber hinaus muss der Bevollmächtigte dem Kontoinhaber innerhalb weniger Tage eine schriftliche Bestätigung der Einzugsermächtigung zusenden. In den Niederlanden ist eine Einzugsermächtigung über das Internet offiziell nicht gültig, aber sie kommen trotzdem häufig vor. Der Schuldner hat immer das Recht, automatisch eingezogene Beträge zurückzubuchen.
Rückbuchung
Eine Rückbuchung ist die Rückgängigmachung einer automatischen Lastschrift. Der Kontoinhaber hat immer das Recht dazu, unabhängig davon, ob die Lastschrift berechtigt war oder nicht. Du kannst eine Rückbuchung telefonisch über die Bank beantragen, aber heutzutage wird dies auch häufig über die Website oder App der Bank erledigt. Wenn der Kontostand nicht ausreicht, wird eine Rückbuchung automatisch nach einigen Tagen durchgeführt. Es liegt natürlich in der Verantwortung der Organisation, die die Lastschrift durchführen wollte, ein effektives Forderungsmanagement durchzuführen.
SEPA-Lastschriftverfahren
Mit einem SEPA-Lastschriftverfahren kannst du als Organisation von Bankkonten in allen Ländern der Eurozone einziehen. Hier gelten separate Verfahren und Richtlinien. Hier findest du alles darüber.