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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Debitan in Hoorn

Artikel 1: Allgemeines

1.1 Der Kunde erkennt die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die bloße Tatsache an, dass er Debitan einen Auftrag erteilt, ungeachtet der Art des Auftrags, es sei denn, diese Bedingungen wurden ausdrücklich schriftlich vom Kunden abgelehnt. Eine einfache Verweisung des Kunden auf seine eigenen Bedingungen oder eine Standardklausel auf dem Briefpapier oder in den eigenen Bedingungen des Kunden, die den ausschließlichen Geltungsbereich dieser eigenen Bedingungen zum Inhalt hat, ist dafür nicht ausreichend.

1.2 Wenn bezüglich bestimmter in diesen Bedingungen geregelten Themen Abweichungen vereinbart wurden, bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den übrigen Teil des Vertrags gültig. Vereinbarte Abweichungen gelten niemals für mehr als einen Auftrag, es sei denn, sie werden erneut schriftlich bestätigt.

1.3 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die Debitan mit ihren Kunden abschließt, sowie für die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, unter Ausschluss anderer Bedingungen, die von Kunden für anwendbar erklärt werden könnten.

1.4 Unter dem Kunden wird jeder verstanden, der Debitan einen Auftrag erteilen oder erteilt, in irgendeiner Weise die Softwareprodukte von Debitan nutzen oder die von Debitan gelieferte Software von Dritten nutzen möchte oder nutzt, ihre mit der Software verbundenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder eine andere Art von Vereinbarung mit ihr eingehen oder abschließen möchte.

1.5 Vereinbarungen, Klauseln usw., die mit Agenten, Vertretern oder anderen Vermittlern getroffen wurden und von diesen Bedingungen abweichen, binden Debitan nur dann, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 2: Angebote

2.1 Alle Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Debitan ist erst gebunden, nachdem sie den Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.

2.2 Wenn ein Auftrag auf Basis von Nachkalkulation angeboten wird, dienen die angebotenen Preise nur als Richtpreis. Die tatsächlich von Debitan oder ihren beauftragten Dritten geleisteten Arbeitsstunden und die tatsächlich von Debitan entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt.

2.3 Bei zusammengesetzten Preisangeboten besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines Teils zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Gesamtpreises.

2.4 Alle von Debitan angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Kurier- und Versandkosten, Parkgebühren usw. sowie andere Steuern, Gebühren oder Abgaben, die auf die Software und/oder Dienstleistungen als solche erhoben werden, einschließlich unvorhergesehener externer Kosten, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrück.

2.5 Die Preise in den Angeboten gelten nur für die angegebenen Mengen.

2.6 Wenn nur für einen Teil des Auftrags Daten, Datenträger

usw. vorgelegt werden, ist Debitan nicht verpflichtet, den für das Gesamte angegebenen Preis einzuhalten, wenn sich herausstellen würde, dass der Teil des Auftrags, für den keine Daten vorgelegt wurden, im Verhältnis mehr Arbeit erfordert als der Teil, für den Daten vorgelegt wurden.

2.7 Wenn ein Auftrag ausbleibt, behält sich Debitan das Recht vor, die entstandenen Design-, Analyse- und Kalkulationskosten oder einen Teil davon in Rechnung zu stellen, dies jedoch nur dann, wenn von einer eingehenden Studie des Projekts gesprochen werden kann und dies in Absprache mit dem Kunden unter Berücksichtigung von Verwendung und Angemessenheit berechnet wird.

2.8 Änderungen der angegebenen Preise, ohne vorherige Ankündigung und auch nach Versendung der Auftragsbestätigung, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Debitueren365.nl ist berechtigt, seit Abschluss des Vertrages und vor vollständiger Lieferung aufgetretene Erhöhungen der Einkaufspreise, Löhne, Sozialabgaben und/oder anderer Arbeitsbedingungen sowie Erhöhungen anderer Tarife, Gebühren, Abgaben und Steuern sowie jegliche Änderung der Wechselkurse, die für Debitan kostensteigernd sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2.9 Die in den Angeboten beigefügten, gezeigten oder mitgeteilten Abbildungen, Beschreibungen usw. dienen nur der allgemeinen Vorstellung. Änderungen, durch die die tatsächliche Ausführung geringfügig von den genannten Modellen, Abbildungen oder Beschreibungen abweicht, ohne dass dies eine wesentliche Änderung in der technischen und ästhetischen Ausführung darstellt, verpflichten Debitan nicht zu einer Entschädigung und berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung des Empfangs oder der Zahlung.

2.10 Angebote und Lieferungen von nicht standardmäßiger Software und maßgeschneiderten Lösungen basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Daten und beziehen sich ausschließlich auf die von Debitan schriftlich genannten Anwendungen und Spezifikationen. Diskussionen über die Funktionsweise und den Inhalt solcher Software werden schriftlich festgehalten und vom Kunden bestätigt. Bei fehlender Dokumentation erfolgt die Entwicklung dieser nicht standardmäßigen Software und maßgeschneiderten Lösungen auf eigenes Risiko des Kunden. Änderungen an bereits genehmigten Dokumenten werden zusätzlich auf Basis der Nachkalkulation in Rechnung gestellt.

2.11 Die Entwicklung von nicht standardmäßiger Software und maßgeschneiderten Lösungen ist als Anstrengungsvertrag und nicht als Ergebnisvertrag zu betrachten. Alle Entwicklungskosten, die bei der Angebotserstellung nicht berücksichtigt werden konnten und die infolge von Änderungen an den Spezifikationen des Kunden während der Entwicklung oder während der Implementierung der entwickelten Software entstehen oder entstehen könnten, werden dem Kunden daher in Rechnung gestellt.

Artikel 3: Dauer und Beendigung

3.1 Für alle nicht schriftlich erteilten Aufträge kann der Kunde innerhalb von sieben Tagen schriftlich angeben, dass er den Auftrag dennoch stornieren möchte.

3.2 Änderungen, die der Kunde nach Erteilung eines Auftrags in der Ausführung wünscht, müssen dem Kunden rechtzeitig und schriftlich an Debitan mitgeteilt werden. Werden sie mündlich, per E-Mail oder telefonisch angegeben, liegt das Risiko der Umsetzung der Änderung beim Kunden, es sei denn, diese Änderungen wurden schriftlich von Debitan bestätigt.

3.3 Wenn der Kunde den erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, die vollständige Vergütung für die vereinbarte Dienstleistung oder Lieferung zu zahlen.

3.4 Vereinbarte Dienstleistungen können bis zu zehn Tage vor Beginn dieser Arbeiten kostenlos verschoben werden. Bei Verschiebung zwischen zehn und fünf Tagen vor Beginn der Arbeiten werden 25% der Kosten für die Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei Verschiebung innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der Arbeiten werden 50% der Kosten für die Arbeiten in Rechnung gestellt. Vereinbarte Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgenommen werden. Andernfalls erlischt das Recht auf Durchführung der Arbeiten, während die vollständige vereinbarte Vergütung fällig bleibt.

3.5 Änderungen an dem ursprünglichen Auftrag, jeglicher Art, die schriftlich oder mündlich vom Kunden oder im Namen des Kunden vorgenommen werden und höhere Kosten verursachen als bei der Preisangabe und/oder Auftragsbestätigung erwartet werden konnten, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.6 Änderungen und/oder Stornierungen von Bestellungen oder erteilten Aufträgen sind für Debitan erst nach schriftlicher Akzeptanz bindend.

3.7 Debitan behält sich das Recht vor, mehr Arbeiten als in dem schriftlichen Auftrag oder in der Auftragsbestätigung angegeben durchzuführen und dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern diese Arbeiten im Interesse des Kunden und/oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags sind. Der Kunde wird so bald wie möglich über die Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten informiert.

3.8 Aufträge, die regelmäßige, möglicherweise leicht voneinander abweichende Arbeiten erfordern, gelten – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als unbefristet erteilt.

3.9 Bei Kündigung eines unbefristeten Auftrags ist eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einzuhalten. Ein Vertrag, der für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, verlängert sich stillschweigend um denselben Zeitraum wie ursprünglich vereinbart, sofern der Kunde nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums schriftlich mitteilt, dass er den Vertrag kündigen möchte.

Artikel 4: Preise

Die Preise, die von Debitan im Rahmen von Angeboten mitgeteilt werden, sind immer unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich angegeben, dass sie endgültig sind. Die endgültigen in den Angeboten angegebenen Preise gelten nur für einen Zeitraum von 15 Tagen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Debitan behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Der Kunde wird über diese Änderungen über die Website von Debitan informiert.

Artikel 5: Liefer-, Zahlungs- und Einspruchsfristen

5.1 Die von Debitan angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Verzögerung bei der Lieferung berechtigt in keinem Fall zur Stornierung einer Bestellung oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Etwaige Beanstandungen in Bezug auf die Lieferung, jeglicher Art, müssen vom Kunden innerhalb von 8 Werktagen ab Lieferung der Ware oder dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung per Einschreiben an Debitan gemeldet werden. Etwaige Beanstandungen in Bezug auf die Lieferung oder Leistung können nicht als Vorwand genutzt werden, um die Zahlung von Rechnungen auszusetzen oder zu verzögern.

5.2 Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb der in vorherigem Absatz genannten Frist festgestellt werden konnten, müssen unverzüglich nach Feststellung an Debitan gemeldet werden, wobei die Nutzung so weit wie möglich eingeschränkt werden sollte.

5.3 Mängel an einem Teil der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Ablehnung der gesamten erbrachten Leistung.

5.4 Der Kunde wird Debitan bei der Untersuchung einer Beschwerde die gewünschte Unterstützung, z. B. durch Bereitstellung von Daten, gewähren und/oder Debitan die Möglichkeit geben, eine Untersuchung vor Ort zur Qualität und/oder Quantität der erbrachten Leistung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Debitan ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass ihre gelieferte Software ordnungsgemäß funktioniert, indem sie einen Testlauf auf oder mit ihrer eigenen oder von ihr benannten Ausrüstung und/oder Software durchführt.

5.5 Wenn Debitan einen Mangel an der erbrachten Leistung feststellt, hat sie die Wahl, entweder die mangelhafte Leistung kostenlos zu beheben oder dem Kunden nach Absprache einen Rabatt auf den vereinbarten Rechnungsbetrag zu gewähren.

5.6 Das Fehlen eines schriftlichen Protests einer Rechnung innerhalb von 8 Werktagen ab dem Versand gilt als unwiderrufliche Akzeptanz der Rechnung und der darin angegebenen Beträge, Produkte und Dienstleistungen. Das Fälligkeitsdatum einer Rechnung ist 14 Tage nach dem Rechnungsdatum. Wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum nicht bezahlt hat, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, und es werden zusätzlich zum geschuldeten Betrag monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1 % fällig.

5.7 Die Abrechnung für maßgeschneiderte Lieferungen erfolgt nach Abschlagszahlungen. Dabei gilt folgende Staffelung: Dabei gilt folgende Staffelung:

  • Bei Projektbeginn 30 %
  • Bei erster Lieferung einer funktionierenden Version 30 %
  • Bei endgültiger Testlieferung 30 %
  • Bei endgültiger Lieferung 10 %

5.8 Der Kunde haftet nach Fälligkeit auch für außergerichtliche und gerichtliche Kosten. Wenn der Kunde eine juristische Person ist oder eine natürliche Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt, wird eine außergerichtliche Kostenpauschale in Höhe von 15 % des fälligen Hauptbetrags geltend gemacht, mindestens jedoch 75,00 € (exkl. MwSt.).

5.9 Wenn der Kunde Verbraucher ist, werden außergerichtliche Kosten gemäß „Beschluss über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten“ gemäß Absatz 4 von Art. 6:96 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Rechnung gestellt.

Die außergerichtlichen Kosten sehen wie folgt aus:

  • Mindestgebühr € 40,00
  • 15 % über den ersten € 2.500,00
  • 10 % über den nächsten € 2.500,00
  • 5 % über den nächsten € 5.000,00
  • 1 % über den nächsten € 190.000,00
  • 0,5 % über dem Restbetrag der Hauptsumme mit einem Maximum von € 6.775,00.

5.10 Störungen im Betrieb aufgrund von höherer Gewalt (wie zum Beispiel Krieg, Mobilisierung, Unruhen, Überschwemmungen, eingestellter Luftverkehr, gestörte Schifffahrt und andere Transportbehinderungen, Störungen, Begrenzung oder Einstellung der Lieferungen durch Versorgungsunternehmen oder andere Energie- oder Datenkommunikationsunternehmen, das Auftreten bis dahin unbekannter Viren, Treibstoffmangel, Brand, Maschinenbruch und andere Unfälle, Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Arbeitnehmerorganisationen, die die Produktion unmöglich machen, Maßnahmen von staatlicher Seite, Nichtlieferung der erforderlichen Software an Debitan durch Dritte und andere unvorhergesehene Umstände, auch im Herkunftsland der Software, die den normalen Geschäftsbetrieb stören und die Durchführung eines Auftrags verzögern oder unmöglich machen), entbinden Debitan von der Einhaltung der vereinbarten Frist oder der Erfüllungspflicht, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche auf Kosten, Schäden oder Zinsen ableiten kann.

5.11 Im Falle höherer Gewalt wird Debitan den Kunden unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall hat der Kunde nach Erhalt der Mitteilung das Recht, den Auftrag schriftlich zu stornieren, jedoch mit der Verpflichtung, Debitan den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu vergüten. Debitan hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der höhere Gewalt begründet, eintritt, nachdem ihre Leistung hätte erbracht werden sollen.

Artikel 6: Lieferung der Software

6.1 Die Lieferung der Produkte/Dienstleistungen berechtigt lediglich zur nicht-exklusiven Nutzung der betreffenden Programme für die vereinbarte Anzahl von Benutzern an den vereinbarten Standorten.

6.2 Der Kunde erklärt, dass er durch die Bestellung von Debitan ausreichend über die Möglichkeiten der gelieferten Software informiert wurde.

Die Nutzungsbedingungen für Standardsoftware, die nicht von Debitan entwickelt wird, aber im Rahmen des Vertrags dem Kunden in Lizenz gewährt wird, müssen vom Kunden eingehalten werden. Der Kunde erklärt, die Software nur für seine eigenen internen Geschäftsprozesse zu verwenden. Eine Nutzung durch Dritte für die Geschäftsprozesse des Kunden ist nicht gestattet. Eine etwaige Verletzung dieser Bedingungen führt in keiner Weise zu einer Haftung von Debitan.

6.3 Debitan verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Können auszuführen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Nichterreichung des vom Kunden angestrebten Ziels.

6.4 Wenn sich während der Durchführung eines von Debitan übernommenen Auftrags herausstellt, dass der Auftrag aufgrund von unbekannten Umständen oder höherer Gewalt nicht ausführbar ist, hat Debitan das Recht zu verlangen, dass der Auftrag so geändert wird, dass seine Durchführung möglich wird. Die infolge einer solchen Änderung entstandenen Mehr- oder Minderkosten werden zwischen den Parteien verrechnet, während der Kunde verpflichtet ist, die von Debitan bereits erbrachten, aber nutzlosen Arbeiten zu vergüten.

6.5 Keine Vereinbarung mit Debitan führt zu einer Übertragung von geistigem Eigentum an irgendwelcher Software, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Debitan oder ihr Lizenzgeber bleiben in jedem Fall die vollständigen und ausschließlichen Eigentümer der Software.

Artikel 7: Unzulässige Nutzung

Der Kunde darf die angebotenen Dienstleistungen oder Einrichtungen in keiner Weise für Verstöße, Schäden oder Belästigungen gegenüber Debitan oder Dritten nutzen. Die Aktivitäten des Kunden dürfen ebenfalls nicht dazu führen. Der Kunde verzichtet auf sein Recht, von Debitan jegliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Artikel 8: Haftung

8.1 Im Falle der Bereitstellung von Daten durch den Kunden haftet Debitan, es sei denn, der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass Debitan schuldhaft oder vorsätzlich gehandelt hat, nicht für die Unvollständigkeit der gelieferten Daten oder die Qualität dieser Daten.

8.2 Debitan übernimmt keine Verantwortung für Mängel, die durch das Verschulden oder Zutun des Kunden oder Dritter oder durch äußere Ursachen am gelieferten Produkt entstehen oder verursacht werden.

8.3 In keinem Fall haftet Debitan für indirekte Schäden wie z.B. kommerzielle oder finanzielle Verluste, Datenverlust, Reputationsschäden, Gewinn- oder Umsatzeinbußen, Verlust von Kunden und Verluste aufgrund von rechtlichen Schritten, die von Dritten gegen den Kunden unternommen werden. Debitan kann in keiner Weise für eventuelle Ausfälle der Internetverbindung aufgrund technischer oder anderer Störungen innerhalb und außerhalb des Debitan-Netzwerks haftbar gemacht werden.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts, der Dienstleistung oder der Software unter Berücksichtigung der Spezifikationen, der Dokumentation und der Anweisungen von Debitan.

 

8.4 Software, nicht-Standard-Software und maßgeschneiderte Lösungen werden „wie sie sind“ geliefert. Debitan haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder das Funktionieren der Software entstehen.

8.5 Das Vorhandensein von Fehlern (Bugs) in Standard-Software von Dritten, die die Funktionalität der Software im Wesentlichen nicht beeinträchtigen, gibt dem Kunden niemals das Recht, die betreffende Software ganz oder teilweise abzulehnen. Die Haftung von Debitan geht niemals über den Versuch hinaus, den Hersteller der betreffenden Software dazu zu bewegen, diese Fehler in einer zukünftigen Version der Software zu beheben.

8.6 Debitan haftet dem Kunden gegenüber nur für tatsächlich erlittenen und nachgewiesenen Schaden, der aus den in den mit Debitan geschlossenen Verträgen festgelegten Verpflichtungen resultiert, unter Ausschluss jeglicher weiterer stillschweigender oder ungeschriebener Verpflichtungen. Die Haftung von Debitan gemäß oder im Zusammenhang mit einem mit Debitan geschlossenen Vertrag wird pro Anspruch oder Reihe von Ansprüchen, die aus demselben Ereignis oder derselben Ursache resultieren, auf jeden Fall nicht größer sein als die Gesamtsumme der dem Kunden in Rechnung gestellten und von ihm gezahlten Beträge für den Kaufpreis oder die wiederkehrenden Kosten der Dienstleistung über einen Zeitraum von drei (3) Monaten vor dem Vorfall, die sich auf das spezifische Projekt beziehen, auf das sich der Anspruch bezieht.

Artikel 9: Datenschutz und Datenverarbeitung

9.1 Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Die Verantwortung für die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen verarbeitet werden, liegt beim Auftraggeber.

Debitan fungiert im Rahmen des Vertrags als „Auftragsverarbeiter“, und die Parteien haben die Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verarbeitungsvereinbarung von Debitan festgehalten. Der Auftraggeber garantiert gegenüber Debitan, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt, dass diese personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und geteilt werden, und stellt Debitan von jeder Klage Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten aus irgendeinem Grund steht, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass die Ansprüche auf Tatsachen beruhen, die Debitan zuzurechnen sind.

Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie das Recht, von uns eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen und/oder diese zu berichtigen. Eine Anfrage auf Auskunft oder Berichtigung können Sie schriftlich an uns richten. Bei Fragen oder Anmerkungen zu unserer Datenschutzrichtlinie können Sie sich an Debitan wenden.

Artikel 10: Sonstiges

10.1 Die Rechte und Pflichten, die sich aus den mit Debitan geschlossenen Verträgen für den Kunden ergeben, dürfen weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Debitan auf Dritte übertragen werden.

10.2 Falls eine Bestimmung eines mit Debitan geschlossenen Vertrags oder deren Anwendung für eine beliebige Partei oder Umstand auf irgendeiner Ebene unpraktikabel wird oder ist, hat dies keinen Einfluss auf den Rest des Vertrags.

10.3 Änderungen von Kontaktdaten wie Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen des

Kunden müssen rechtzeitig an Debitan mitgeteilt werden.

Artikel 11: Anwendbares Recht und ausschließliche Gerichtsbarkeit

11.1 Für alle Verträge und Transaktionen von Debitan gilt ausschließlich niederländisches Recht.

11.2 Alle Streitigkeiten, wie auch immer sie genannt werden, unterliegen der Zuständigkeit des niederländischen Gerichts in Alkmaar, unter Ausschluss aller anderen Schieds-, Beratungs- und Gerichtsinstanzen.

Artikel 12: Geistiges Eigentum

12.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die Produkte und/oder Dienstleistungen sowie die Entwürfe, Software, Dokumentation und alle anderen Materialien, die entwickelt und/oder zur Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags zwischen Debitan und dem Kunden verwendet werden oder daraus entstehen, liegen ausschließlich bei Debitan oder deren Lieferanten. Die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen beinhaltet keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums.

12.2 Der Kunde erhält lediglich ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Verwendung der Produkte und Ergebnisse der Dienstleistungen für die vereinbarten Zwecke. Der Kunde wird sich bei einer solchen Verwendung streng an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen oder anderweitig auferlegten Bedingungen halten.

12.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Ausführung eines Designs von Debitan zu ändern, zu wiederholen oder zu vervielfältigen, auch nicht, wenn es sich nur um einen Teil des Designs von Debitan handelt, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Debitan. Debitan kann solche Zustimmung unter Bedingungen erteilen, einschließlich der Zahlung einer finanziellen Vergütung. Der Kunde wird Hinweise von Debitan oder deren Lieferanten bezüglich Urheberrechten, Marken, Handelsnamen oder anderen Rechten des geistigen Eigentums nicht entfernen oder ändern.

12.4 Debitan garantiert, dass sie berechtigt ist, dem Kunden das genannte Nutzungsrecht zu gewähren, und stellt den Kunden von möglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. Diese Bestimmung gilt nicht, sofern die Produkte und/oder Ergebnisse der Dienstleistungen geändert wurden und/oder wenn sie in Verbindung mit Waren Dritter geliefert wurden, es sei denn, der Kunde weist in letzterem Fall nach, dass die Ansprüche Dritter ausschließlich die von Debitan gelieferten Produkte und/oder Ergebnisse der Dienstleistungen betreffen.